Ablauf Aufbrauchfrist für Schaummittel
Am 27.06.2011 endet die Aufbrauchfrist für Schaummittel, die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) enthalten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch PFOS-freie Schaummittel zum Einsatz gebracht werden.
Bereits im Dezember 2006 war durch die EU das Inverkehrbringen und Verwenden von PFOS verboten waren, Restbestände durften durch die Feuerwehren bis zum 27.06.2011 aufgebraucht werden.
Aber auch die weiter erlaubten Schaummittel enthalten zum Teil per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), die vom Umweltbundesamt als nicht minder umweltgefährdend eingestuft werden.
Aus diesem Grund verweisen wir auf die beiden Mitteilung des DFV und des Bundesumweltamtes zum sorgsamen Umgang mit Schaummitteln, die wir an dieser Stelle ebenfalls zum Download anbieten. Insbesondere sollte fluorfreien Schaummitteln (synthetisch hergestellte Mehrbereichsschaummittel, Schaummittel auf Proteinbasis) nach Möglichkeit der Vorzug vor fluorhaltigen Schaumbildnern wie AFFF, FP oder FFFP gegeben werden.
Weitergehende Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesumweltamtes unter www.umweltbundesamt.de/produkte/pfc/index.htm
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