Ohne Ärger ins neue Jahr
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I. Silvesterfeuerwerk
• Bewahren Sie das Feuerwerk an einem geeigneten
kühlen Ort auf, auf keinen Fall in der Nähe leicht
entzündlicher Gegenstände wie z.B. Heu, Stroh, Papier,
Holz u.ä.
• Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung
möglich ist
• Verwenden Sie auf jeden Fall nur zugelassene
Feuerwerkskörper und kaufen Sie keine Billigprodukte aus
dem Ausland.
• Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung
der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
• Abgabe von Feuerwehrkskörper und
Raketen an Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt.
• Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper
![]() dürfen ganzjährig verwendet werden
• Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper
dürfen nur zu Silvester und nur von
Personen über 18 Jahren verwendet
werden
• Nur Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, dürfen pyrotechnische
Gegenstände der Klassen II abbrennen, jedoch
nur am 31. Dezember und 01. Januar während
der von der Gemeinde festgelegten Zeiten.
• denken Sie auch an Ihre Haustiere, schreckhafte Tiere
nicht allein lassen, für „Schalldämpfung“ (Türen und
Jalousien schließen) sorgen.
• Verschließen Sie Fenster, insbesondere
Dachfenster und Balkontüren, so dass keine abstürzenden Raketen,
Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnunggelangen! Auch kleine Glühnester können sich über
einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.
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• Mülltonnen – speziell Papiertonnen – sollten am Silvestertag
ab Nachmittag nach Möglichkeit unter Verschluss oder
an einem sicheren Ort deponiert werden. Die Feuerwehren
rücken alljährlich aus, um brennende Mülltonnen zu
löschen. Stehen die Tonnen dann auch noch dicht an
Häusern, Garagen oder Carports ist die Gefahr eines
Feuerübersprungs groß.
• brennbare Materialien vom Balkon oder Terrase räumen.
• Verzichten Sie auf den Versuch selbst etwas
zu „basteln“ der Schuss könnte nach hinten losgehen.
• Beachten Sie auf alle Fälle die Sicherheitshinweise
auf den Verpackungen und die aufgedruckte
Gebrauchsanweisung
• Kinder nie unbeaufsichtigt mit Böllern lassen und zum
Vernünftigem Umgang mit Feuerwerk erziehen.
Auf die Gefahren beim Umgang hinweisen.
• Feuerwerk nur im Freien entzünden (außer spezielles
Zimmer- oder Tischfeuerwerk!)
• Halten Sie die Feuerwerkskörper fern von Kindern,
stark alkoholisierten Personen oder Personen
unter Drogeneinfluss.
• Knaller nicht zusammenbündeln oder gemeinsam anzünden.
Auch nicht in Dosen, Flaschen usw. zur Explosion bringen.
Nur benötige Anzahl von Feuerwehrkskörpern aus
der Packung entnehmen.
Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen
Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und
auch nicht direkt am Körper tragen.
• Knallkörper dürfen nie in geschlossenen Behältern detonieren,
da hier durch die entstehenden Druckkräfte gefährliche
Splitter entstehen können.
• verwenden Sie zum Abschiessen von Raketen nur standfeste
und feuersichere Gegenstände z.B. eine leere Flasche in
einem Eimer Sand eingegraben. Raketen nur senkrecht
abfeuern.
• Gefüllten Wassereimer oder Feuerlöscher zum Löschen in
der Nähe bereithalten, eventuell Löschdecke bereithalten
• selbst Sicherheitsabstand beim Anzünden der Feuerwerkskörper
halten und weit genug von Gebäuden, Gegenständen,
Tieren und Menschen das Feuerwerk anzünden
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• großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen,
Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit
brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten
• Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern,
Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen zünden.
• beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in
einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
• Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre
verkürzen
• Schutzkappe von Zündern erst unmittelbar vor dem
Zünden entfernen
• beim Abschießen Flug- und Windrichtung beachten. nie
beim starkem Wind oder Sturm abfeuern
• Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch
darauf, was Ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und
andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
• Zuschauer bitte genügend Abstand zum Feuerwerkskörper
halten, da Kleidung oder Taschen leicht entflammbar sind
• Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von
oben herunter werfen.
• werfen Sie keine Feuerwerkskörper in die Nähe von
Menschen oder Tieren, und auch nicht auf /unter stehende
Fahrzeuge oder nach fahrenden Fahrzeugen.
• Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in
offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
• Knaller, Böller etc. nicht aus der Hand starten oder zu
lange in der Hand halten.
• Feuerwerk nie unkontrolliert wegwerfen.
• Achten Sie beim abschiessen darauf, daß keine Gebäude in
der Nähe sind die getroffen werden könnten
• Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
![]() • Einmal angezündete Blindgänger nicht oder nur mit größter
Vorsicht nähern.
Jugendliche beim Einsammeln solcher Blindgänger hindern,
damit kein Unfall passiert.
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Wenn etwas schief geht...
![]() Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht ist: 1. Raum verlassen 2. Türen schließen 3. Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren 4. Feuerwehr erwarten und einweisen Brandverletzungen Die häufigsten Brandverletzungen beim Umgang mit Feuerwerk entstehen an Händen, Gesicht und den Augen. Kühlen Sie Brandwunden ca 10-20 Minuten lang mit kühlem, sauberem Wasser. Ab etwa 10% verbrannter Hautoberfläche ist der Unfall ein Fall für den Notarzt! Rufen Sie dann unverzüglich Hilfe über den Notruf 112. Bei Kindern gilt: Schon eine Brandverletzung in der Größe
eines 2 Euro-Stücks muß vom Notarzt versorgt werden.
Decken Sie die Wunde nach der Kühlung möglichst keimfrei ab. Verwenden Sie jedoch niemals Haushaltsmittel wie Mehl oder Ähnliches. Betreuen Sie den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Suchen Sie auch bei kleineren Verbrennungen baldmöglichst den Arzt auf. Hörschaden Neben Brandverletzungen ist ein Hörschaden zweithäufigste Verletzung bei Feuerwerkskörpern. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus). Besonders gefährdet sind Kinder. Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehöhrschutz wie etwa Ohrenstöpsel. |
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II. Wunderkerzen an Silvester
• nicht kleinen Kindern in die Hände geben • kann zu Vergiftungserscheinungen kommen, wenn Kinder die Kerzen in den Mund nehmen - da die Wunderkerzen Bariumsalze enthalten. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen.Im Notfall Giftnotrufzentrale oder Notarzt rufen. • sichere Aufbewahrung der Wunderkerzen, ebenso wie von Zündhölzern und Feuerzeugen • Dämpfe von Wunderkerzen können bei empfindlichen Kindern zu Atemproblemen führen, deswegen diese nicht in geschlossenen Räumen anzünden. III. Dekoration bei Silvesterparty • Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden • Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten • Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden • Beim Kauf von Luftschlangen, Girlanden und Lampions auf die Eigenschaft „schwer entflammbar“ achten - die Produkte sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet. • Lampions und Kerzen sicher befestigen und aufhängen. • Luftschlangen und Girlanden nicht in die Nähe von brennenden Kerzen, Heizkörpern oder offenem Feuer kommen lassen. • Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen |
IV. Grundsätzliches bei Silvesterparty
• Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer
oder -abfallsäcke (immer erst im Freien z.B. im Blecheimer
auskühlen lassen) und Vorsicht auch mit glimmenden Zigaretten.
Stellen Sie ausreichend Aschenbecher bereit.
• Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht
(Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren
Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!
• Tischfeuerwerk und Bleigiessen nur auf nicht flammbaren
Untersätzen (z.B: Tablett aus Metall) - außerdem
sollten alle Gäste bei der Durchführung einen Sicherheitsabstand
einhalten.
• Blei ist giftig, später Sondermüll - kann beim Verschlucken
durch kleine Kinder zu Vergiftungen führen. Alternative:
Wahrsageritual mit dem Wachsorakel aus Kerzenwachs
• Bei Tischfeuerwerk auf die richtige Sicherheitsklassifizierung
achten.
• Brennende Kerzen immer unter Aufsicht halten und
beim Verlassen des Zimmers löschen
• Kinder nicht mit Feuer hantieren lassen, Streichhölzer
und Feuerzeuge von Kindern verborgen halten
• Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege
und deren Kennzeichnung achten. Diese Fluchtwege
(Haustür, Balkontür oder Fenster) nie mit Möbeln
verstellen.
• Fondue, Heißen Stein oder ähnliches beim Verlassen der
Wohnung /des Hauses ausmachen, um Brandgefahr zu
vermeiden.
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Weitere wichtige Informationen für
Ihre Sicherheit erhalten Sie unter Diese Brandschutztipps wurden erstellt durch:
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