1. Bayerischer Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF
A U S S C H R E I B U N G
1. Bayerischer Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF
am 15. Mai 2010 in Neunburg vorm Wald
Landkreis Schwandorf, Oberpfalz
Am 15. Mai 2010 findet in Neunburg vorm Wald, Landkreis Schwandorf, Oberpfalz, der 1. Bayerische Leistungsbewerb
im Jugendwettbewerb des CTIF statt.
Teilnahmeberechtigte Jahrgänge und Jugendfeuerwehren:
Die am Jugendwettbewerb des CTIF teilnehmenden Feuerwehranwärter müssen am 15. Mai 2010 das 12. Lebensjahr
vollenden bzw. vollendet haben und können maximal dem Jahrgang 1994 angehören.
Am Leistungsbewerb mit dem Bewerbsabzeichen können alle Jugendfeuerwehren teilnehmen, auch Jugendfeuerwehren
mit Feuerwehranwärtern aus verschiedenen Feuerwehren einer Kommune (Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft,
Stadt). Zu der Bundesausscheidung, die vom 10. bis 13. Juni 2010 in Leipzig stattfindet, können
sich jedoch nur Jugendfeuerwehren mit Feuerwehranwärtern aus einer Feuerwehr qualifizieren.
Bewerbsbedingungen:
Für die Durchführung des Leistungsbewerbes gelten die Richtlinien des CTIF, 6. Ausgabe 2004, die in der Jugendwartmappe
abgedruckt bzw. unter
www.jugendfeuerwehr-bayern.de abrufbar sind. Für das Erreichen des
Bewerbsabzeichens ist die Mindestpunktezahl von 940 Punkten erforderlich.
Anmeldung:
Jugendfeuerwehren, die an dem Leistungsbewerb teilnehmen wollen, können sich bis
spätestens 28. Februar 2010
bei der
Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e.V.
Waldstraße 6
90607 Rückersdorf
Telefax: 0911/5705965
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
formlos, jedoch schriftlich, anmelden, sie erhalten dann die ausführlichen Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen,
die bis zum 31. März 2010 einzureichen sind.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF ist die Anerkennung
der Wettbewerbsordnung für den Jugendwettbewerb des CTIF und des zur Durchführung des Wettbewerbes von
der Jugendfeuerwehr Bayern erstellten Organisations-, Start- und Zeitplans, die Anerkennung der Wertungsrichter,
sowie deren Entscheidungen.
Versicherung:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, einschließlich der Jugendfeuerwehr, genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz,
wenn sie als Teilnehmer vom zuständigen Kommandanten der Feuerwehr zu dieser
Veranstaltung entsandt werden.
Rückersdorf, den 01.12.2009
JUGENDFEUERWEHR BAYERN
im LFV Bayern e.V.
gez.
GERHARD BARTH
Landes-Jugendfeuerwehrwart















