Der KFV-ERH informiert: Damit Grillen nicht zum Albtraum wird
Tipps zum sicheren Grillen
Grillen im Garten und in der Natur gehört zum Sommer wie das Badengehen. Dabei passieren jährlich über 4.000 Unfälle in Deutschland, bei denen an die 400 Personen schwere Brandverletzungen erleiden.
Damit das Grillen aber vor allem jetzt bei den sommerlichen Temperaturen ein Vergnügen bleibt, rät der Kreisfeuerwehrverband folgende grundlegenden Regeln zu beachten, damit das Grillen nicht zum Albtraum wird:
Es sollte unbedingt ein standsicherer Grill auf feuerfestem Untergrund eingesetzt werden mit dem Zeichen
für „Geprüfte Sicherheit“ (GS).
Wichtig ist auch der ausreichende Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen, wie zum Beispiel Sonnenschirmen oder Tischtüchern .
Bei Grillplätzen in Waldnähe stets darauf achten, dass die Glut nicht vom Wind verweht wird. Gerade während länger anhaltenden Sommertagen besteht in Frankens Wälder extreme Waldbrandgefahr.
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 100 Metern ist einzuhalten.
Wird Holzkohle beim Grillen verwendet, so sollte diese nur mit geeigneten Zündhilfen wie Grillanzündern oder Pasten in Brand gesetzt werden.
Niemals Brennspiritus zum Anzünden verwenden, da diese Flüssigkeiten bereits bei Umgebungstemperaturen verdunsten. Dabei entsteht eine höchst entzündliche Atmosphäre, die blitzartig durchzünden kann und dann zu schwersten Verbrennungen führen.
Halten Sie für alle Fälle ein Löschmittel, z.B. einen Eimer mit Wasser oder eine Löschdecke, bereit.
Grillkohle sollte nach dem Grillen erst entsorgt werden, wenn sie komplett abgekühlt ist. Geeignet ist hier dann ein Blecheimer, nicht die Mülltonne !
Beim Grillen mit einem Gasgrill ist zu beachten, dass alle Anschlüsse dicht sind und der Verbindungs-schlauch nicht direkt Hitze ausgesetzt ist.
Ein Grill übt auf Kinder einen gewissen Reiz aus – achten Sie deshalb um so mehr darauf, dass Kinder nicht in die Nähe der Feuerstätte kommen.
Kommt es dennoch zum einem Unfall oder Feuer, rufen Sie umgehend den NOTUF 112 !
Text:
Thomas Birkner kfv erh















