Untersagungsverfügungen gegen Hanrath-Feuerwehrstiefel, 2010-04-29 (BUAA)
1. Feuerwehrstiefel mit den Produktbezeichnungen:
Aidan, Spike, Fire Chief, Fire Elite und Germany
sowie BA-0039 (bisheriger Handelsname Profi Plus), 365U (bisheriger Handelsname Profi), BA-0011 (bisheriger Handelsname Ultra), 346 (bisheriger Handelsname Spark)
EAN-Code: nicht bekannt
Frau Lilia Repp, 52525 Heinsberg, Vertrieb über www.ebay.de, Mitgliedsname: ms.-fusion
Hauptmangel: Mehrere Sachverständigengutachten verschiedener Institute aus Deutschland und anderen europäischen Ländern über Feuerwehrstiefel der Hanrath Schuh-GmbH dokumentieren unterschiedlichste Mängel, wie fehlende Antistatik der Laufsohle, mangelhafte Durchtrittsicherheit, unzureichende Zehenkappenbelastbarkeit, zu niedriger Steilfrontabsatz, unzureichende Reißkraft der Laufsohle, mangelhafte Rutschhemmung, mangelhaftes Brennverhalten von Reißverschluss bzw. Schnürsenkel, fehlende Kennzeichnung und ein Fehlen der beizufügenden Informationsschrift.
Zuständige Behörde: Bezirksregierung Köln - GPSG, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Aktenzeichen: 55.3.8221 (UV 003/10)
2. Feuerwehrstiefel mit den Produktbezeichnungen: Aidan, Spike, Fire Chief, Fire Elite und Germany
EAN-Code: nicht bekannt
Firma Hanrath Schuh GmbH, Heinsberg
Hauptmangel: Fehlende Antistatik der Laufsohle, mangelnde Durchtrittsicherheit, unzureichende Zehenkappenbelastbarkeit, zu niedriger Steilfrontabsatz, unzureichende Reißkraft der Laufsohle, mangelhafte Rutschhemmung, mangelhaftes Brennverhalten von Reißverschluss bzw. Schnürsenkel, fehlende Kennzeichnung und ein Fehlen der beizufügenden Informationsschrift.
Weitere Mängel:
Hinsichtlich der Feuerwehrstiefel des Typs Aidan, Spike, Fire Chief und Fire Elite:
Verdacht, dass sie nicht den Anforderungen der 8. GPSGV entsprechen auf Grund bisher fehlender Unterlagen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 8. GPSGV, insbesondere über die EG-Qualitätssicherung gemäß Artikel 11 der Richtlinie 89/686/EWG und die Bestätigung der Normenkonformität durch die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, gefolgt von der Kennnummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten zugelassenen Stelle.
Hinsichtlich der Feuerwehrstiefel des Typs Germany:
Verdacht, dass sie nicht den Anforderungen der 8. GPSGV entsprechen auf Grund bisher fehlender Unterlagen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 8. GPSGV, insbesondere über die EG-Baumusterprüfung und die EG-Qualitätssicherung gemäß Artikel 11 der Richtlinie 89/686/EWG und die Bestätigung der Normenkonformität durch die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, gefolgt von der Kennnummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten zugelassenen Stelle. Zudem wurde bei der Sichtprüfung festgestellt, dass der Steilfrontabsatz deutlich weniger als 10 mm beträgt und somit nicht den Mindestanforderungen der alten und der neuen Norm (EN 344-2 und EN 15090) für Feuerwehrstiefel entspricht.
Zuständige Behörde: Bezirksregierung Köln - GPSG, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Aktenzeichen: 55.3.8221-Bro (UV 004/10)















