Anschreiben des bayerischen Staatsministerium des Inneren zur Abgasuntersuchung
Untersuchungsfristen für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegende Neufassung der Fristen für die Hauptuntersuchung (HU), Sicherheitsprüfung (SP) und Abgasuntersuchung (AU) von Fahrzeugen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3.500 kg senden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme zu.
Eine Überarbeitung dieser Sonderregelung für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes wurde notwendig, da zum 01.01.2010 die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung geworden ist. Eine AU - Plakette wird daher am vorderen amtlichen Kennzeichen nicht mehr angebracht. Die AU kann jedoch weiterhin gesondert von der HU durchgeführt werden. Die Untersuchungsfristen selbst haben sich gegenüber der bisherigen Regelung nicht geändert.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., die AGBF Bayern, der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V., das Technische Hilfswerk sowie die Hilfsorganisationen haben jeweils eine Kopie des Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Hier der Link zur Anlage des Anschreibens:






