Feuerwehr
Es sind 35 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| AAO |
Alarm- und Ausrückeordnung |
| BAB |
Bundesautobahn |
| DLK |
Drehleiter mit Korb. Die Drehleiter ist das häufigste Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr. Sie ist ein markantes Feuerwehrfahrzeug und kommt häufiger vor als der Teleskopmast. Heute verfügt die Drehleiter meist über einen Korb, der am so genannten Leiterpark fest montiert ist oder (bei etwas älteren Fahrzeugen) in diesen eingehängt werden kann. |
| EFD |
Einsatzführungsdienst |
| ELW |
Ein Einsatzleitwagen (kurz: ELW) ist in Deutschland ein Einsatzfahrzeug, das der Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr, des THW oder anderer Hilfskräfte dient. Dementsprechend verfügen die meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über Einsatzleitwagen. |
| EPHK |
Erster Polizeihauptkommissar |
| Est |
Einsatzstelle |
| HLF |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (kurz: HLF, Rüstlöschfahrzeug in Österreich) ist die Bezeichnung für einen Typ deutscher Feuerwehrfahrzeuge verschiedener Größenordnung. Dieser Fahrzeugtyp ist eng mit dem Löschgruppenfahrzeug verwandt und ist wie dieser für eine Gruppe als Besatzung ausgelegt. Wesentlicher Unterschied zum Löschgruppenfahrzeug ist die umfangreiche Ausrüstung für technische Unfallhilfe. |
| ILS |
Integrierte Leitstelle: Die Integrierte Leitstelle hat die Aufgabe, alle Notrufe, Notfallmeldungen, sonstige Hilfeersuchen und Informationen für Rettungsdienst und Feuerwehr in ihrem Leitstellenbereich entgegen zu nehmen. Sie allein alarmiert die erforderlichen Einsatzkräfte und -mittel; Art. 10 Abs. 1 Nr. 10 bleibt unberührt. Darüber hinaus begleitet sie alle Einsätze und unterstützt die Einsatzleitung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten übernimmt sie für dringliche Fälle die Funktion eines Meldekopfes für die Kreisverwaltungsbehörden als Sicherheitsbehörden. (Auszug aus dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG)) |
| ITH |
Intensivhubschrauber |
| KBI |
Der Kreisbrandinspektor/in |
| KBM |
Kreisbrandmeister/in: In Bayern ist die/der Kreisbrandmeister/in für einen bestimmten Bezirk eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig. Sie/Er untersteht dabei der/dem Kreisbrandinspektor/in, die/der wiederum für mehrere Bezirke eines Kreises zuständig ist. |
| KBR |
Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Er hat die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. (Definition aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Art. 19) |
| KDD |
Kriminaldauerdienst |
| Kdow |
Kommandowagen: Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses Fahrzeug wird, wenn überhaupt, nur von kleineren Feuerwehren zur Koordination kleiner Einsätze genutzt. |


